Verliehene Rechte: Recht zur Durchführung von Arbeiten für die Erkundung der Indizes
Übertragung: Variabel: Nationale Direktion für Bergbau durch den Minister für Bergbau, usw.
Gültigkeit: im Allgemeinen Erneuerung nach 3 Monaten, ein- oder mehrmals erneuerbar.
Verliehene Rechte: Exklusivrecht für die Suche nach der oder den bergbaulichen Substanzen, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Fläche: Variiert nach Land, kann sich bei industriellen Suchgenehmigungen über bis zu 500 km2 und bei halbindustriellen Suchgenehmigungen über bis zu 16 km2 erstrecken.
Übertragung: Variabel: Nationale Direktion für Bergbau durch den Minister für Bergbau, usw.
Gültigkeit: im Allgemeinen 3 Jahre für industrielle und 2 Jahre für halbindustrielle Genehmigungen.
Erneuerung: im Allgemeinen 1 bis 2 Mal für kürzere Zeiträume verlängerbar.
Arbeitsprogramm: Bei Ausstellung des Minentitels werden ein Arbeitsprogramm sowie der finanzielle Mindestaufwand, der jährlich zu erbringen ist, festgelegt.
Verfügbarkeit der Produkte: Der Inhaber des Titels hat das Recht auf freie Verfügung über die im Rahmen seiner Suche geförderten Produkte.
Verliehene Rechte: Exklusivrecht für die Erkundung, Suche und Ausbeutung der bergbaulichen Substanzen, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Fläche: Schwankt je nach Land, ist je nach Lagerstätte(n) begrenzt, wie in der Machbarkeitsstudie dargelegt.
Übertragung: Variabel: Nationale Direktion für Bergbau durch den Minister für Bergbau, usw.
Gültigkeit: im Allgemeinen 10 Jahre für industrielle und 5 Jahre für halbindustrielle Genehmigungen.
Erneuerung: im Allgemeinen 1 bis 2 Mal für kürzere Zeiträume verlängerbar.
Verfügbarkeit der Produkte: Der Inhaber des Titels hat das Recht auf freie Verfügung über die im Rahmen seiner Suche geförderten Produkte.
Verliehene Rechte: Exklusivrecht für die Suche nach Lagerstätten und die Ausbeutung von Lagerstätten, der bergbaulichen Substanzen, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Fläche: Schwankt je nach Land, ist je nach Lagerstätte(n) begrenzt, wie in der Machbarkeitsstudie dargelegt.
Übertragung: Variabel: Nationale Direktion für Bergbau durch den Minister für Bergbau, usw.
Gültigkeit: im Allgemeinen 25 Jahre.
Erneuerung: im Allgemeinen 1 bis 2 Mal für kürzere Zeiträume verlängerbar.
Verfügbarkeit der Produkte: Der Inhaber des Titels hat das Recht auf freie Verfügung über die im Rahmen seiner Suche geförderten Produkte.