| Verliehene Rechte: |
Exklusivrecht für die Suche nach der oder den bergbaulichen Substanzen,
für die die Genehmigung erteilt wurde. |
| Fläche: |
Variiert nach Land, kann sich bei industriellen Suchgenehmigungen über
bis zu 500 km2 und bei halbindustriellen Suchgenehmigungen über bis zu 16 km2 erstrecken. |
| Übertragung: |
Variabel: Nationale Direktion für Bergbau durch den Minister für Bergbau, usw. |
| Gültigkeit: |
im Allgemeinen 3 Jahre für industrielle und 2 Jahre für halbindustrielle Genehmigungen. |
| Erneuerung: |
im Allgemeinen 1 bis 2 Mal für kürzere Zeiträume verlängerbar. |
| Arbeitsprogramm: |
Bei Ausstellung des Minentitels werden ein Arbeitsprogramm sowie
der finanzielle Mindestaufwand, der jährlich zu erbringen ist, festgelegt. |
| Verfügbarkeit der Produkte: |
Der Inhaber des Titels hat das Recht auf freie Verfügung über die im
Rahmen seiner Suche geförderten Produkte. |